Medizinisch verordneter
Rehasport
WIR SIND IHR EXPERTE IN SACHEN THERAPIE, REHA & VORBEUGUNG
Rezept vom Arzt erhalten
Rezept von der Krankenkasse genehmigen lassen
In unserem Rehakurs loslegen
Im traditionellen Sinne umfasst der Rehasport kein Training an Stationen bzw. an Geräten. Diese können allerdings als eine frei wählbare Zusatzleitung in einem Zusatzmodul genutzt werden.
Die ärztliche Verordnung (F.56) ist die Grundlage zur Prüfung einer Leistungsübernahme der Krankenkasse. Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (siehe links) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und kommen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung zu uns. Starten Sie mit Ihrem persönlichen Rehabilitationstraining und erleben Sie schon bald eine völlig neue Lebensqualität.
Bei Rehasport auf Verordnung handelt es sich um 50 Gymnastikstunden in einer Gruppe vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Im traditionellen Sinne umfasst der Rehasport kein Training an Stationen bzw. an Geräten. Diese können allerdings als eine frei wählbare Zusatzleitung in einem Zusatzmodul genutzt werden.
Die ärztliche Verordnung (F.56) ist die Grundlage zur Prüfung einer Leistungsübernahme der Krankenkasse. Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (siehe links) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und kommen Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung zu uns. Starten Sie mit Ihrem persönlichen Rehabilitationstraining und erleben Sie schon bald eine völlig neue Lebensqualität.
Bei Rehasport auf Verordnung handelt es sich um 50 Gymnastikstunden in einer Gruppe vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Wer hat Anspruch auf Rehasport?
Jeder Mensch, der über einen längeren Zeitraum dem Alter nicht entsprechend körperlich oder psychisch eingeschränkt ist sowie Personen mit bestehender oder drohender Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Reha-Sport (keine Ermessensleistung, Sozialgesetzbuch IX, §44).
Ziele
Was bewirkt Rehasport?
01
Schmerzen lindern
Der Rehasport kann jedem helfen, der akute Rückenschmerzen (auch Bandscheibenvorfall), Schulterschmerzen, Knieschmerzen, Hüftschmerzen, Gelenkschmerzen, usw. hat.
02
Ausdauer und Muskelkraft stärken
Nachweislich werden beim Training gegen Widerstand sogenannte Myokine ausgeschüttet, die sich positiv auf den Körper auswirken.
03
Mehr Mobilität im Alter
Menschen dabei helfen, ihre Lebensqualität zu erhalten bzw. zurückgewinnen ist unser Ziel, für das wir gerne für Sie da sind.
04
Hilfe zur Selbsthilfe
Bei uns lernen Sie, was Sie auch zu Hause für sich und ihren Körper tun können. Oftmals ist der Rehasport der Grundstein für regelmäßige Bewegung und eine Veränderung seiner Lebensumstände.